Warum eine Geburtenregistrierung den Zugang zum Recht erschließt

In Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist festgehalten, dass jedes neugeborene Kind unverzüglich nach der Geburt in ein Geburtenregister einzutragen ist; dieser Vorgang umfasst in Deutschland die Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung gibt es Kinder, die in Deutschland geboren werden, aber keine oder erst spät eine Geburtsurkunde erhalten. Dies ist der Fall, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem Dokument zu belegen, zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind.

Die erste Phase des Projekts Papiere von Anfang an“ startete im Juni 2021 und endete im Dezember desselben Jahrs. Ziel war es, Sozialarbeitende und Standesbeamt*innen für die Bedeutung einer Geburtsurkunde zu sensibilisieren und ihnen Kenntnisse über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zu vermitteln.

Beide Berufsgruppen haben eine Schlüsselfunktion im Ausstellungsprozess einer Geburtsurkunde: Während Sozialarbeitende, die in Unterkünften für Geflüchtete arbeiten und/oder Geflüchtete beraten, Eltern über die Wichtigkeit einer Geburtsurkunde informieren können, sind Standesbeamt*innen für das Ausstellen der Dokumente zuständig.

Mit Unterstützung der CMS-Stiftung hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention währen der ersten Projektphase die Webseite „recht-auf-geburtsurkunde.de“ entwickelt. Die Website bündelt alles Wichtige und Wissenswerte rund um die Geburtenregistrierung und die kinderrechtskonforme Anwendung der betreffenden Gesetze. Standesbeamt*innen und Sozialarbeitende finden schnell und unkompliziert Antworten auf praxisnahe Fragestellungen sowie Hintergrundinformationen und Hinweise auf Publikationen in dem Themenfeld.

Eltern im Fokus der zweiten Projektphase

Das Projekt konnte 2022 – 2023 mit einer weiteren finanziellen Unterstützung der CMS-Stiftung fortgeführt werden. Im Fokus der zweiten Projektphase stand die Zielgruppe geflüchtete Eltern. Um diese zu erreichen, wurde die Webseite komplett ins Englische und Arabische übersetzt sowie um ein FAQ ergänzt, das in Einfacher Sprache über die Ausstellung einer Geburtsurkunde informiert. Um ein besseres Verständnis für die Situation und Bedarfe von geflüchteten Eltern zu entwickeln und auch, um ihre Mediengewohnheiten zu eruieren, wurden leitfadengestützte Interviews mit der Zielgruppe durchgeführt.

Daran anschließend haben wir die Website um den „Wegweiser für Eltern“ erweitert. Diese Klickstrecke wird über das Handy, Tablet oder den Computer aufgerufen und erläutert in mehreren Schritten den Prozess von der Registrierung eines Neugeborenen bis zur Ausstellung der Geburtsurkunde. Konkret wird mit der Hilfe von Bildern, Audios und kurzen Texten in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch erläutert, was Eltern tun müssen, damit ihr Neugeborenes eine Geburtsurkunde erhält – selbst dann, wenn sie keine Personaldokumente besitzen.

Der Wegweiser wurde im Rahmen einer Veranstaltung am 24. April 2023 einem größeren Publikum vorgestellt: Über 130 Expert*innen aus Politik, Verwaltung, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft folgten der Einladung der Integrationsbeauftragten Berlins, Katarina Niewiedzial, und der Monitoring-Stelle, um sich zur Problematik von spät beziehungsweise nicht ausgestellten Geburtsurkunden bei Kindern von geflüchteten Eltern auszutauschen.

Begleitet wurde das Projekt „Papiere von Anfang an“ über die gesamte Dauer von einem Beirat, der die Konzeption unterstützte und sicherstellte, dass Perspektiven aus der Praxis mitgedacht wurden. Unter anderem vertreten waren das Büro der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, der Verein jumen, UNHCR Berlin und Fachpersonen aus der Sozialen Arbeit im Beirat.

 

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