Eine Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, das die Existenz eines Menschen belegt. Sie ermächtigt eine Person dazu, ihre Rechte gegenüber einem Staat geltend zu machen, eine Staatsangehörigkeit und später einen Pass zu erhalten oder auch zu heiraten.
Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung gibt es Kinder, die in Deutschland geboren werden, aber keine Geburtsurkunde erhalten. Dies ist der Fall, wenn die Eltern ihrerseits nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem Dokument zu belegen, zum Beispiel, weil sie geflüchtet sind.
Sozialarbeitende und Standesbeamt*innen haben eine Schlüsselfunktion im Ausstellungsprozess einer Geburtsurkunde: Während erstere geflüchtete Mütter beziehungsweise Eltern über die Wichtigkeit einer Geburtsurkunde aufklären und sie auf diese Weise beim Zugang zum Recht unterstützen, sind die Standesbeamt*innen konkret für das Ausstellen der Dokumente zuständig. In Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist festgehalten, dass jedes neugeborene Kind unverzüglich nach der Geburt in ein Geburtenregister einzutragen ist; dieser Vorgang umfasst die Ausstellung einer Geburtsurkunde.
In dem Pilotprojekt (Juni – Dezember 2021) hat die Monitoring-Stelle die Webseite „recht-auf-geburtsurkunde.de“ entwickelt. Die Website bündelt alles Wichtige und Wissenswerte rund um die Geburtenregistrierung und die kinderrechtskonforme Anwendung der betreffenden Gesetze. Standesbeamt*innen und Sozialarbeitende finden so schnell und unkompliziert Antworten auf praxisnahe Fragestellungen sowie Hintergrundinformationen und Hinweise auf Publikationen in dem Themenfeld.
Das Projekt wurde 2022 weitergeführt und die Webseite ins Englische und Arabische übersetzt sowie für betroffene Eltern erweitert. Anhand eines Online-Wegweisers werden Eltern über das Handy und den Computer anhand von Grafiken, Audios und Texten durch die einzelnen Stationen auf dem Weg zur Geburtsurkunde geführt. Mit wenigen Klicks können Eltern in den Sprachen Deutsch, Englisch und Arabisch hören oder lesen, was sie tun müssen, nachdem ihr Kind auf die Welt gekommen ist, oder was es für Möglichkeiten gibt, wenn sie als Eltern keine Personaldokumente besitzen. Die Webseite enthält auch ein FAQ in Einfacher Sprache.
Begleitet wurde das Projekt von einem Beirat, der die Konzeption unterstützte und sicherstellte, dass Perspektiven aus der Praxis mitgedacht wurden. Unter anderem waren der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, jumen, UNHCR Berlin und Fachpersonen aus der Sozialen Arbeit im Beirat vertreten. Das Projekt wurde von der CMS-Stiftung mitfinanziert.